Zusammenarbeit mit Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt erfolgt die Abwicklung von Nachlassfällen mit Schusswaffen über die zuständige Waffenbehörde des jeweiligen Landratsamts bzw. der jeweiligen Stadt.

Im Rahmen unserer Tätigkeit wurden bereits verschiedene Fälle in diesem Bundesland begleitet und in Abstimmung mit den zuständigen Stellen umgesetzt.


Erfahrung und Ablauf

Die Zusammenarbeit erfolgt stets:

  • strukturiert
  • rechtssicher
  • in klarer Abstimmung mit der jeweiligen Behörde

Ziel ist es, den Ablauf für alle Beteiligten nachvollziehbar und effizient zu gestalten.


Typische Inhalte der Abstimmung

Je nach Fall umfasst die Zusammenarbeit unter anderem:

  • Einordnung der vorhandenen Waffen
  • Abstimmung zu rechtlichen Möglichkeiten
  • Klärung notwendiger Schritte
  • Organisation der weiteren Abwicklung

Übersicht der Behörden

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt, mit denen bereits Erfahrungen in der Praxis bestehen.

Typ Name Waffenbehörde
Landkreis Altmarkkreis Salzwedel Waffenbehörde Altmarkkreis Salzwedel
Landkreis Anhalt-Bitterfeld Waffenbehörde Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Landkreis Börde Waffenbehörde Landkreis Börde
Landkreis Burgenlandkreis Waffenbehörde Burgenlandkreis
Landkreis Harz Waffenbehörde Landkreis Harz
Landkreis Jerichower Land Waffenbehörde Landkreis Jerichower Land
Landkreis Mansfeld-Südharz Waffenbehörde Landkreis Mansfeld-Südharz
Landkreis Saalekreis Waffenbehörde Saalekreis
Landkreis Salzlandkreis Waffenbehörde Salzlandkreis
Landkreis Stendal Waffenbehörde Landkreis Stendal
Landkreis Wittenberg Waffenbehörde Landkreis Wittenberg
Stadt Stadt Magdeburg Waffenbehörde Landeshauptstadt Magdeburg
Stadt Stadt Halle (Saale) Waffenbehörde Stadt Halle (Saale)
Stadt Stadt Dessau-Roßlau Waffenbehörde Stadt Dessau-Roßlau

Lassen Sie uns diese Situation sauber und sicher klären

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts riskieren.

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