In Sachsen erfolgt die Abwicklung von Nachlassfällen mit Schusswaffen über die zuständige Waffenbehörde des jeweiligen Landratsamts bzw. der jeweiligen Stadt.
Im Rahmen unserer Tätigkeit wurden bereits verschiedene Fälle in diesem Bundesland begleitet und in Abstimmung mit den zuständigen Stellen umgesetzt.
Die Zusammenarbeit erfolgt stets:
Ziel ist es, den Ablauf für alle Beteiligten nachvollziehbar und effizient zu gestalten.
Je nach Fall umfasst die Zusammenarbeit unter anderem:
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von Waffenbehörden in Sachsen, mit denen bereits Erfahrungen in der Praxis bestehen.
| Typ | Name | Waffenbehörde |
|---|---|---|
| Stadtkreis | Dresden | Landeshauptstadt Dresden Waffenbehörde |
| Stadtkreis | Leipzig | Stadt Leipzig Waffenbehörde |
| Stadtkreis | Chemnitz | Stadt Chemnitz Waffenbehörde |
| Landkreis | Bautzen | Landratsamt Bautzen Waffenbehörde |
| Landkreis | Erzgebirskreis | Landratsamt Erzgebirgskreis Waffenbehörde |
| Landkreis | Görlitz | Landkreis Görlitz Waffenbehörde |
| Landkreis | Leipzig | Landratsamt Leipzig Waffenbehörde |
| Landkreis | Meißen | Landratsamt Meißen Waffenbehörde |
| Landkreis | Mittelsachsen | Landratsamt Mittelsachsen Waffenbehörde |
| Landkreis | Nordsachsen | Landratsamt Nordsachsen Waffenbehörde |
| Landkreis | Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Waffenbehörde |
| Landkreis | Vogtlandkreis | Landratsamt Vogtlandkreis Waffenbehörde |
| Landkreis | Zwickau | Landratsamt Zwickau Waffenbehörde |
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