In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Abwicklung von Nachlassfällen mit Schusswaffen über die zuständige Waffenbehörde des jeweiligen Landratsamts bzw. der jeweiligen Stadt.
Im Rahmen unserer Tätigkeit wurden bereits verschiedene Fälle in diesem Bundesland begleitet und in Abstimmung mit den zuständigen Stellen umgesetzt.
Die Zusammenarbeit erfolgt stets:
Ziel ist es, den Ablauf für alle Beteiligten nachvollziehbar und effizient zu gestalten.
Je nach Fall umfasst die Zusammenarbeit unter anderem:
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von Waffenbehörden in Mecklenburg-Vorpommern, mit denen bereits Erfahrungen in der Praxis bestehen.
| Typ | Name | Waffenbehörde |
|---|---|---|
| Kreisfreie Stadt | Hansestadt Rostock | Hansestadt Rostock Waffenbehörde |
| Kreisfreie Stadt | Landeshauptstadt Schwerin | Landeshauptstadt Schwerin Waffenbehörde |
| Landkreis | Mecklenburgische Seenplatte | Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Waffenbehörde |
| Landkreis | Landkreis Rostock | Landkreis Rostock Waffenbehörde |
| Landkreis | Vorpommern-Rügen | Landkreis Vorpommern-Rügen Waffenbehörde |
| Landkreis | Vorpommern-Greifswald | Landkreis Vorpommern-Greifswald Waffenbehörde |
| Landkreis | Ludwigslust-Parchim | Landkreis Ludwigslust-Parchim Waffenbehörde |
Sie müssen nichts vorbereiten und nichts riskieren.
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