Zusammenarbeit mit Waffenbehörden in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Abwicklung von Nachlassfällen mit Schusswaffen über die zuständige Waffenbehörde des jeweiligen Landratsamts bzw. der jeweiligen Stadt.

Im Rahmen unserer Tätigkeit wurden bereits verschiedene Fälle in diesem Bundesland begleitet und in Abstimmung mit den zuständigen Stellen umgesetzt.


Erfahrung und Ablauf

Die Zusammenarbeit erfolgt stets:

  • strukturiert
  • rechtssicher
  • in klarer Abstimmung mit der jeweiligen Behörde

Ziel ist es, den Ablauf für alle Beteiligten nachvollziehbar und effizient zu gestalten.


Typische Inhalte der Abstimmung

Je nach Fall umfasst die Zusammenarbeit unter anderem:

  • Einordnung der vorhandenen Waffen
  • Abstimmung zu rechtlichen Möglichkeiten
  • Klärung notwendiger Schritte
  • Organisation der weiteren Abwicklung

Übersicht der Behörden

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von Waffenbehörden in Mecklenburg-Vorpommern, mit denen bereits Erfahrungen in der Praxis bestehen.

Typ Name Waffenbehörde
Kreisfreie Stadt Hansestadt Rostock Hansestadt Rostock – Waffenbehörde
Kreisfreie Stadt Landeshauptstadt Schwerin Landeshauptstadt Schwerin – Waffenbehörde
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Mecklenburgische Seenplatte – Waffenbehörde
Landkreis Landkreis Rostock Landkreis Rostock – Waffenbehörde
Landkreis Vorpommern-Rügen Landkreis Vorpommern-Rügen – Waffenbehörde
Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Greifswald – Waffenbehörde
Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Ludwigslust-Parchim – Waffenbehörde

Lassen Sie uns diese Situation sauber und sicher klären

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts riskieren.

Beginnen Sie einfach mit dem Erbwaffen-Check – den Rest übernehmen wir.

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